Uhrmacher-Meister Teile II und I

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 9.315,00 €

Prüfung: 630,00 €

förderfähig

Nebenkosten

Zusatzprüfungsgebühr für Teil I.
Diese Gebühr wird zusätzlich zur normalen Prüfungsgebühr erhoben und variiert jährlich in der Höhe. Die Gebühr richtet sich nach dem Aufwand der Prüfung.

Lern- und Arbeitsmittel: ca. 500,00 EUR
Schmuck-Meisterbrief: 45,-- EUR

Anfertigung Meisterstück - Materialkosten je nach Ausführung

Unterricht

10.01.2028 - 09.06.2028

Montag bis Freitag ganztags. Die praktische Prüfung findet im Anschluss an den Kurs statt - voraussichtliche Dauer eine Woche

Vollzeit

Lehrgangsort

Zwerchgraben 2

97074 Würzburg

W - 206

Kontakt

Gabi Bauer

Tel. +49 931 4503-2104

g.bauer--at--hwk-ufr.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 3518060-0

Die Kursinhalte richten sich nach der Uhrmachermeisterverordnung von 2005.



Wesentliches Merkmal des Unterrichts ist die Verknüpfung von Theorie und Praxis der Uhrmacherei.

Themenschwerpunkte sind insbesondere:

  • Entwurf, Konstruktion, Berechnung, Kalkulation und Teilanfertigung einer mechanischen Uhr
  • Instandsetzen mechanischer Chronografen
  • Bearbeiten von Kundenaufträgen
  • Führen eines Uhrmacherbetriebes
  • Techniken der Instandhaltung z. B. Erstellen von Fehleranalysen, Prüf- und Messtechniken, Funktionsprüfung und Fehlersuche an elektronischen Uhren, Kenntnisse über historische Uhren

Zielgruppe

Besonders qualifizierte und engagierte Persönlichkeiten, die Ihre Zukunft gerne selbst gestalten und besondere Herausforderungen suchen.

Information

Prüfungsgebühr Teil I = 340,00 EURO / zzgl. Zusatzprüfungsgebühr.
Diese Gebühr wird zusätzlich zur normalen Prüfungsgebühr erhoben und variiert jährlich in der Höhe. Die Gebühr richtet sich nach dem Aufwand der Prüfung.

Prüfungsgebühr Teil II = 290,00 EURO
Lern- und Arbeitsmittel = ca. 500,00 EURO
Schmuckmeisterbrief = 45,00 EURO
Anfertigung Meisterstück - Materialkosten je nach Ausführung

Die praktische Prüfung findet im Anschluss an den Kurs statt - voraussichtliche Dauer eine Woche.

Änderungen vorbehalten!

Arbeitsmaterial

Schreibmaterial Taschenrechner TZ-Zubehör Arbeitsmantel Tischwerkzeug (Lupen und Pinzetten)

Voraussetzungen

Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien. Für die Ablegung des Teils III der Meisterprüfung entfällt die Zulassungsvoraussetzung.

Kursleiter

Michael Eberlein

Abschluss

Uhrmacher-Meister

Förderung

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine finanzielle Förderung nach dem Gesetz über die Aufstiegsfortbildung möglich (Meister-BAfög). Nähere Informationen erteilt Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

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