Geprüfte/r Kaufmännische/r Fachwirt/in nach der Handwerksordnung - Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 4.285,00 €

Prüfung: 500,00 €

förderfähig

Unterricht

14.05.2027 - 18.12.2028

Online-Unterricht von zu Hause: i.d.R. Montag 19:00 - 22:00 Uhr, Präsenzunterricht 1 mal im Monat am Fr. u. Sa. bzw. nur Sa. in Wü

Blended Learning

Lehrgangsdauer 567 UE (à 45 Minuten)

Anmeldeschluss

12.04.2027

Lehrgangsort

Dieselstr. 12

97082 Würzburg

Haus A - 2. OG - Lehrsaal

Kontakt

Katharina Scheiner

Tel. +49 931 4503 2379

k.scheiner--at--hwk-ufr.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 2522416-0

Kurstermin:  14.05.2027 bis 18.12.2028

Module :

  • Ausbildereignung 
    14.05.2027 - 12.07.2027, vorgesehene Prüfungstermine: 23. / 24.07.2027

  • Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren und fördern Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten 
    31.07.2027 - 06.03.2028 vorgesehener Prüfungstermin 13.03.2028

  • Betriebliches Rechnungswesen, Controlling sowie Finanzierung und Investitionen gestalten 
    24.03.2028 - 14.08.20228 vorgesehener Prüfungstermin: 04.09.2028

  • Personalwesen gestalten und Personal führen 
    16.09.2028 - 11.12.2028, vorgesehener Prüfungstermin: 18.12.2028

    Änderungen vorbehalten!

Voraussetzungen

Um an diesem Kurs und an der Prüfung teilnehmen zu können, ist eine der folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf.
  • Eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf sowie eine zweijährige Berufspaxis.
  • Der Fortbildungsabschluss zum/zur Geprüften Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (HwO)
  • Eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk.
  • Ein anerkannter Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes zum/zur Industriemeister/in oder zu einem/einer Fachmeister/in oder einen Abschluss zum/zur Staatlich geprüften Techniker/in.
  • Der Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis.
  • Eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im kaufmännischen Bereich.

Kursleiter

Katharina Scheiner

Abschluss

Geprüfte Kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerksordnung -
Bachelor Professional für Kaufmännisches Managent nach der Handwerksordnung

Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerksordnung -
Bachelor Professional für Kaufmännisches Managent nach der Handwerksordnung

Dieser Abschluss berechtigt zur Teilnahme am Fortbildungslehrgang
zur "Geprüften Betriebswirtin nach der Handwerksordnung"
zum "Geprüften Betriebswirt nach der Handwerksordnung"

Förderung

Förderung

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine finanzielle Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG) einkommens- und vermögensunabhängig möglich. Nähere Informationen erteilt Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
Infos unter www.aufstiegs-bafoeg.de .

Darüber hinaus erhalten Sie für diesen Abschluss nach derzeitigem Stand den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung in Höhe von 3.000,-- Euro.
Voraussetzung: Ihr Hauptwohnsitz und/oder Beschäftigungsort müssen bei der Anmeldung zur Prüfung oder bei der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegen.


Beispielrechnung für Kursbeginn ab März 2025
Kurs- und Prüfungsgebühr (ohne Lernmittel)4.515,00 €
BAföG 50 %- 2.257,00 €
Darlehehenserlass bei Prüfungserfolg- 1.128,75 €
Ihr Eigenanteil (einschl. Lernmittel)1.398,75 €
abzüglich Meisterbonus (variiert je Bundesland) - in Bayern:- 3.000,00 €

Zudem können die Kosten für Ihre Fortbildung steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihren Fördermöglichkeiten.

Alle Angaben sind vorbehaltlich der Erfüllung der Voraussetzungen und der Förderung durch die zuständigen Stellen. Änderungen vorbehalten.

Bitte beachten Sie, dass zwischen der Fälligkeit unserer Gebührenrechnung und dem ersten Zahlungseingang des Aufstiegs-BAföG`s eine Finanzierungslücke entstehen kann, die ihrerseits überbrückt werden muss.



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