Friseur-Meister Teil I + II, Vollzeit

ausreichend freie Plätze

Garantierte Durchführung

Details

Gebühren

Kurs: 5.280,00 €

Prüfung: 630,00 €

förderfähig

Nebenkosten

Lern- und Arbeitsmittel: ca. 300 bis 500 Euro
Nebenkosten praktische Prüfung: ca. 100 Euro
Schmuck-Meisterbrief: 45 Euro

Unterricht

08.09.2025 - 28.11.2025

Vollzeit

Lehrgangsdauer 460 UE (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Hasenhägweg 67

63741 Aschaffenburg

2. OG - Friseurwerkstatt

Kontakt

Michaela Sperling

Tel. +49 6021 4904-5154

m.sperling--at--hwk-ufr.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 3518054-0

Inhalte

Teil I - Fachpraktischer Teil

Projektarbeit

  • Projektentwurf, -planung & -angebot
  • Fachgespräch
  • Generalprobe

Situationsaufgaben

  • Damenfrisur
  • Dauerwelle
  • Klassisches Herrenhaarschneiden
  • Langhaar am Medium frisieren
  • Haarersatz am Medium einarbeiten
  • Beratung und Hautbeurteilung
  • Pflegende Kosmetik
  • Nageldesign

Teil II - Fachtheoretischer Teil

Gestaltung und Technik

  • Kundenberatung
  • Haar- und Hautbeurteilung
  • Entwerfen von Frisur und Make Up
  • Theorie der Haarfarbkosmetik und der haarstrukturverändernden Maßnahmen
  • Theorie der Haarschneidetechniken
  • Methoden der Haarpflege und Frisurengestaltung
  • Theorie der pflegenden und dekorativen Kosmetik
  • Bewertung und Beurteilung von Haarersatz

Salonmanagement

  • Unfall-, Arbeits-, Gesundheitsschutz
  • Entwicklung Salonkonzept
  • Kostenermittlung, Kalkulation, Planung, Betriebsablauf
  • Personalführungskonzepte
  • Schwächenanalyse, Qualitätsmanagement, Marketing

Ziel

Sie erhalten eine praxisnahe Ausbildung, die neben allen fachlichen Bereichen auch die betriebswirtschaftliche Qualifikation, die zur Führung eines Friseursalons erforderlich ist, berücksichtigt.

Zielgruppe

Besonders qualifizierte und engagierte Friseur/innen, die Ihre Zukunft gerne selbst gestalten und besondere Herausforderungen suchen.

Information

Die schriftliche Prüfung findet an einem Samstag statt. Bei Terminen und Gebühren: Änderungen vorbehalten!

Arbeitsmaterial

Die Lernmittel erhalten Sie am ersten Kurstag. Bitte bringen Sie Schreibzeug und einen Taschenrechner (nicht den im Smartphone, da dieses für die Prüfung nicht zugelassen ist) mit.

Voraussetzungen

a) Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.
Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer bereits eine andere Meisterprüfung im Handwerk bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist ferner zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat.
Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Zudem ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen. In Ausnahmefällen kann die Handwerkskammer für Unterfranken von diesen Zulassungsbedingungen ganz oder teilweise befreien. Wir bitten Sie darum, die Anträge auf Zulassung zur Prüfung rechtzeitig vor Beginn der Meistervorbereitungslehrgänge zu stellen.

b) Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien. Für die Ablegung des Teils III der Meisterprüfung entfällt die Zulassungsvoraussetzung.

Kursleiter

Antonia Röder

Abschluss

Friseur-Meister/in

Hinweis: Erst nach erfolgreicher Ablegung aller vier Teile der Meisterprüfung sind Sie berechtigt den Meistertitel zu führen!

Förderung

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine finanzielle Förderung nach dem Gesetz über die Aufstiegsfortbildung möglich (Aufstiegs-BAföG). Nähere Informationen erteilt Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

Anfahrt