Für alle Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen benötigen Sie die Qualifikation Stufe 3SQualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen Stufe 3S (Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen)
Durch die Vielfalt an neuen Fahrzeugen mit Hochvolt-Antrieb, Produkten und Technologien wird eine Handlungsfähigkeit für das Instandsetzen, Prüfen bzw. den Umgang mit verunfallten Fahrzeugen immer anspruchsvoller.
Ziele
Mit der Teilnahme an unserer Aufbauschulung 3S erlangen Sie die Erlaubnis, Arbeiten an unter Spannung stehendenden HV-Systemen durchzuführen.
Diese Fahrzeuge sind mit Hochvoltsystemen ausgestattet, deren Spannung höher als 30 V AC oder 60 V DC sind. Damit ergibt sich eine Gefährdung durch elektrischen Schlag, Kurzschluss oder Störlichtbögen. Deshalb ist ein richtiger Umgang mit solchen Fahrzeugen von großer Bedeutung.
Anmeldung
13.05.2025 - 15.05.2025: VollzeitQualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen Stufe 3S (Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen)
740,00 €
24 Std.
Würzburg
freie Plätze
14.10.2025 - 16.10.2025: VollzeitQualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen Stufe 3S (Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen)
740,00 €
24 Std.
Würzburg
freie Plätze
Information zu unserer Kursgebühr:
Wir sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegen nicht der Umsatzsteuer.
Die Schulung in der HV-Stufe 3S beträgt 3 Tage und besteht schwerpunktmäßig aus praktischen (ca. 16 UE) und auch theoretischen (ca. 8 UE) Inhalten.
Die Schulung bietet Ihnen die Möglichkeit Mängel bei Hochvoltsystemen mithilfe einer Fehlersuche kenntlich zu machen, auch wenn das Fahrzeug nicht spannungsfrei geschaltet ist oder die Spannungsfreiheit nicht festgestellt werden kann. Dasselbe gilt auch für Arbeiten an unter Spannung stehenden Energiespeichern (Reparatur, Instandsetzung) und bei Arbeiten mit entsprechendem Gefährdungspotenzial.
Unternehmerinnen und Unternehmer haben die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung durchzuführen. Für die Gefährdungsbeurteilung sind die Herstellervorgaben zu beachten.
Darüber hinaus erhalten Sie bei der Schulung wertvolle Informationen zu dem zukunftsweisenden Thema E-Mobilität.
Inhalte
- Aktuelle Sensibilisierungsmaßnahmen für die Werkstattmitarbeiter
- Gefährdungseinstufungen für Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen
- Fachverantwortung und Aufgaben als HV-Fachkundiger
- Gefahrenpotenziale an Komponenten von Hochvoltfahrzeugen
- Vorschriften und Maßnahmen zur Arbeitssicherheit
- Diverse Szenarien von beschädigten bzw. kritischen Hochvoltbatterien
- Betriebseinrichtungen und Spezialwerkzeuge für Hochvoltbatterien
- HV-Konzept und Fahrzeugtechnik
- Technik und die Komponenten in Hochvoltbatterien
- Umgang mit kritischen Hochvoltbatterien
- Zustandsbewertungen und Klassifizierungen von Hochvoltbatterien
- Allgemeines praktisches Vorgehen
- Gefahrenpotentiale bei der Zerlegung und Instandsetzung von Hochvoltbatterien beurteilen und erkennen
- Fehler innerhalb einer Hochvoltbatterie diagnostizieren
- Hochvoltbatterien instand setzen und prüfen
- Vorbereitungen und Protokollierungen für einen HV-Fachkundigen
- Arten, Aufbau, spezifische Eigenschaften und Gefährdungspotenzial von HV-Energiespeichern
- Sichere Arbeitsverfahren für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen
Wir bieten:
- Moderne Fahrzeuge
- Sehr gut ausgestattete Werkstätten / Räumlichkeiten
- Breit aufgestelltes Schulungsequipment
- Qualifizierte Fachkräfte
Zielgruppe
Fachkräfte, die in Zukunft Reparatur, Wartung und Überprüfung an unter Spannung stehenden HV-Systemen in Hybrid-, Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen durchführen.
Teilnahmebedingungen
- Mindestens eine Qualifikation der Stufe 2S
- Mindestalter 18 Jahre
Falls Sie die 2S-Schulung noch nicht abgelegt haben, können Sie sich hier anmelden!
Sie benötigen außerdem beim eigenständigen Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen:
- Erfolgreich abgeschlossene Erste-Hilfe-Ausbildung einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung (9 Unterrichtseinheiten nach DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“)
- Eignungsuntersuchung G 25 nach §7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
Hinweis: Der Nachweis zur Erste-Hilfe-Ausbildung und zur arbeitsmedizinischen Untersuchung G 25 sind nicht Voraussetzung für die Schulung.
Mitzubringen sind:
Schulungshandbuch, Sicherheitsschuhe
Abschluss
Zertifikat (Teilnahmebescheinigung der TAK)