Hand einer Frau in Nahaufnahme mit Berufeausweis
Andy Schnieders/Marketing Handwerk GmbH

Elektronischer Berufsausweis - eBA + SMC-B

Um die Gesundheitsversorgung effizienter zu gestalten, sollen alle Akteure im Gesundheitswesen über die Telematikinfrastruktur (TI) miteinander vernetzt werden. Bis auf das Zahntechnikerhandwerk unterliegen alle Gesundheitshandwerke der gesetzlichen Verpflichtung, ab 1. Juli 2027 an der papierlosen Versorgung durch die eVerordnung teilzunehmen und sich bis 1. Oktober 2027 an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen.

Die Versorgung im Gesundheitswesen soll durch diese digitale Lösung effizienter gestaltet und der Behandlungs- sowie Therapiealltag künftig vereinfacht werden. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen Informationen zum Elektronischen Berufsausweis (eBA - Personenkarte) und zur Security Module Card - Typ B (SMC-B - Institutionskarte) zur Verfügung.

Ab sofort können die Anträge hierzu über das Kundenportal der Handwerkskammer für Unterfranken gestellt werden. 

Sie wünschen Unterstützung bei der Antragstellung?

Die Registrierung im Kundenportal sowie die Beantragung von eBA und SMC-B können zunächst komplex wirken. Damit Sie den Prozess nicht allein durchlaufen müssen, unterstützen wir Sie gerne persönlich.

Wenn Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen, senden Sie uns einfach eine E-Mail. Anschließend vereinbaren wir einen gemeinsamen Online-Termin und begleiten Sie Schritt für Schritt durch:

  • die Registrierung im Kundenportal,
  • die Beantragung des eBA (sofern erforderlich) sowie
  • die Beantragung der SMC-B. 

Gemeinsam stellen wir sicher, dass alle Schritte korrekt durchgeführt werden und Ihre Anträge reibungslos eingereicht werden können. Schreiben Sie uns an s.sambeth@hwk-ufr.de – wir unterstützen Sie gerne!

 

Sie haben Fragen? Wir unterstützen Sie gern:

Registrierungsprozess im Kundenportal:

Hilfeseite Kundenlogin

kundenlogin@hwk-ufr.de

Antragstellung eBA und SMC-B:

 s.sambeth@hwk-ufr.de

Informationen zur TI-Anbindung:

 gematik - Telematikinfrastruktur

Projekt „Digitale Vernetzung im Gesundheitswesen (eBA/SMC-B)“:

weitere Informationen  auf der ZDH-Webseite



eBA und SMC-B: Antragstellung über das Kundenportal

 

1. Benutzerkonto anlegen

Um das Kundenportal nutzen zu können, registrieren Sie sich bitte einmalig mit Ihrer E-Mail-Adresse.

 zur Registrierung

Sie erhalten:

  • eine E-Mail mit einem Bestätigungslink
  • danach eine zweite E-Mail mit Ihrem persönlichen Passwort

 

2. PIN "Für Betriebe" anfordern

  • klicken Sie im Kundenportal auf "Für Betriebe"
  • wählen Sie dort "PIN anfordern"
  • der PIN-Code wird Ihnen innerhalb weniger Tage per Post zugesendet
  • sobald Sie die PIN erhalten haben, geht es mit Schritt 4 weiter

 

3. PIN "Für Personen" anfordern

  • klicken Sie im Kundenportal auf "Für Personen"
  • wählen Sie dort "Personen-PIN anfordern"
  • der PIN-Code wird Ihnen innerhalb weniger Tage per Post zugesendet
  • sobald Sie die PIN erhalten haben, geht es mit Schritt 5 weiter



 

4. Account mit dem Betrieb verknüpfen

Um alle Funktionen für Ihren Betrieb nutzen zu können, müssen Sie Ihren Account mit Ihrem Betrieb verbinden.

  • Loggen Sie sich erneut auf unserer Webseite mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem Passwort ein. Den Login-Button finden Sie oben rechts auf der Startseite.
  • Klicken Sie im Portal auf "Für Betriebe".
  • Wählen Sie dort "Mit Betrieb verknüpfen".
  • Geben Sie die PIN ein, die Sie von uns per Post erhalten haben.
  • Nach der Verknüpfung stehen Ihnen alle betriebsspezifischen Dienste zur Verfügung.

 

5. Account mit der Person verknüpfen

Um die eBA-Personenkarte bzw. die SMC-B-Institutionskarte beantragen zu können, müssen Sie Ihren Account mit Ihrer Person verknüpfen.

  • Loggen Sie sich erneut auf unserer Webseite mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem Passwort ein. Den Login-Button finden Sie oben rechts auf der Startseite.
  • Klicken Sie im Portal auf "Für Personen".
  • Wählen Sie dort "Mit Person verknüpfen".
  • Geben Sie die Identifikationsnummer und die PIN ein, die Sie von uns per Post erhalten haben.
  • Nach der Verknüpfung ist die Beantragung der eBA-Personenkarte bzw. der SMC-B-Institutionskarte freigeschaltet.



Für diese Gewerke gelten nachfolgende Regelungen:

Nahaufnahme Schleifgerät an Zahnprothese
Falk Heller

Freiwillig: Zahntechnik

Wird die freiwillige Beantragung genutzt, sind beide Karten Pflicht:

Verpflichtend: Der elektronische Berufsausweis (eBA - Personenkarte) ist die Voraussetzung für die Beantragung der SMC-B
Verpflichtend: Security Module Card - Typ B (SMC-B Institutionskarte)

Nahaufnahme Hand mit Prothese an Schleifmaschine
Sascha Schneider

Beantragungspflicht ab 1.10.2027 für Augenoptik, Hörakustik, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechnik

Freiwillig: Elektronischer Berufsausweis (eBA - Personenkarte)
Verpflichtend: Security Module Card - Typ B (SMC-B Institutionskarte)

Nahaufnahme Gesicht, Schere, die Pony schneidet
Konstantin Drieß/stock.adobe.com

Beantragungspflicht ab 1.10.2027 für Zweithaar-Spezialisten im Friseurhandwerk

Freiwillig: Elektronische Berufsausweis (eBA - Personenkarte)
Verpflichtend: Security Module Card - Typ B (SMC-B Institutionskarte)

Wichtig zur Abgrenzung:

Zweithaar-Herstellung (handwerklich): Zuständig sind die Handwerkskammern → eBA- und SMC-B-Antragstellung bei Handwerkskammer
Zweithaar-Handel (ohne handwerkliche Herstellung): Zuständig sind die Industrie- und Handelskammern (IHK) → Karten müssen an anderer Stelle beantragt werden

Warum Friseure derzeit noch keinen eBA- und SMC-B-Antrag stellen können:

Zweithaar-Spezialisten im Friseurhandwerk gelten als Hilfsmittelerbringer und sind verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Voraussetzung dafür ist eine SMC-B-Karte. Aktuell ist dies jedoch noch nicht möglich, da Friseure im SGB V bislang nicht als berechtigtes Gewerk berücksichtigt sind. Die entsprechende Anpassung durch das Bundesgesundheitsministerium wird bis Ende 2026 erwartet.

Beantragung ist aktuell noch nicht möglich!



Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Personenkarte (eBA) und zur Institutionskarte (SMC-B).

Elektronischer Berufsausweis (eBA - Personenkarte):

  • Wird für den qualifizierten Inhaber/Geschäftsführer oder den Betriebsleiter beantragt (Nachweis erfolgt durch Eintragung in die Handwerksrolle)
  • Zugriff auf besonders geschützte Online-Daten oder Online-Dienste der Telematikinfrastruktur
  • Ermöglicht eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) als digitale Unterschrift
  • Ist 5 Jahre gültig
  • Darf ausschließlich für die eigene Person beantragt werden

Security Module Card - Typ B (SMC-B - Institutionskarte)

  • Ermöglicht die technische Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) und authentifiziert den Betrieb als berechtigten Nutzer der TI
  • Wird pro Betriebsstätte oder Filiale benötigt
  • Ist 5 Jahre gültig
  • Antragsberechtigt: Betriebsinhaber / Geschäftsführer oder vertretungsberechtigte Beschäftigte (Nachweis erfolgt durch Eintragung in die Handwerksrolle)
Stand: August 2026 (Quelle: Pilotprojekt eBA)
  • Anfang 2024 (nicht abgeschlossen):
    Verhandlungen zur Vereinbarung der Erstattungspauschalen zur Anbindung zwischen Zentralfachverbänden und GKV-Spitzenverband (§ 380 Abs. 4 Ziffer 2f. SGB V)
    Daraus folgt:
    Möglichkeit der Kostenerstattung für die Betriebe (§ 380 Abs. 2 Ziffer 1f. SGB V)

  • Ab 01.07.2027:
    Verpflichtende Verwendung der eVerordnung durch die Betriebe der Gesundheitshandwerke
    (§ 360 Abs. 7 SGB V)

  • Bis 01.10.2027:
    Verpflichtende Anbindung der Betriebe an die Telematikinfrastruktur (§ 360 Abs. 8 SGB V)
Zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur werden über die Institutionskarte hinaus verschiedene hardwarebasierte technische Komponenten wie E-Health-Kartenterminals und Konnektoren benötigt (weitere Informationen dazu finden Sie u.a. hier auf der gematik-Seite: https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-zugang und/oder bei Ihrem IT-Dienstleister/Softwarehersteller).