Bis zu 5 Tage Weiterbildung während der Arbeitszeit – jedes JahrBildungsurlaub

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Bildungsurlaub ist das Recht, sich für Weiterbildungen von der Arbeit freistellen zu lassen.
  • Ein Großteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in 14 der 16 Bundesländer hat Anspruch darauf (Ausnahme: Bayern & Sachsen).
  • Der Umfang beträgt für Vollzeitbeschäftigte 5 Tage pro Jahr.
  • Ihr Arbeitgeber zahlt weiter das übliche Gehalt. Die Seminarkosten zahlen Sie.
  • Das Bildungsangebot muss speziell in Ihrem Bundesland für Bildungsurlaub anerkannt sein. Entscheidend ist das Bundesland in dem Sie arbeiten.
  • Es gibt Auflagen und Ausnahmen, die jedes Bundesland selbst festlegt.

 

Ausführliche Informationen

Das unabhängige Informationsportal

https://www.bildungsurlaub.de/

stellt Ihnen viele weitere Informationen rund um den Bildungsurlaub zur Verfügung. 

Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub ist eine Freistellung von der Arbeit zu Bildungszwecken und ist klar vom Erholungsurlaub abzugrenzen. Im Fokus steht dabei der Erwerb neuer Kenntnisse zu einem selbst gewählten Thema sowie die Unterstützung der individuellen Lernbereitschaft über das gesamte Berufsleben hinweg.
Alle anerkannten Weiterbildungen müssen gesetzlich verankerte Qualitätsstandards erfüllen und werden von der zuständigen Landesbehörde vorab geprüft und freigegeben.

Sie können sich bis zu fünf Tage pro Jahr bei vollem Gehalt freistellen lassen, um sich weiterzubilden. Der Erholungsurlaub bleibt unberührt.
Der Arbeitgeber gewährt während der Freistellung die volle Lohnfortzahlung, während der Arbeitnehmer für die Seminarkosten aufkommt.

Entscheidend ist das Bundesland, in dem Sie arbeiten

Ob Sie Anspruch auf Bildungsurlaub haben, hängt vom Bundesland Ihres Arbeitsplatzes ab.
In allen Bundesländern außer Sachsen und Bayern haben Beschäftigte Anspruch auf Bildungsurlaub.
Bildungsurlaub (auch Bildungszeit oder Bildungsfreistellung genannt) ist in den Landesgesetzen geregelt. Maßgeblich ist das Gesetz des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten.

Anerkennung von Bildungsurlaub

Die Weiterbildung muss in dem Bundesland, in dem Sie arbeiten, als Bildungsurlaub anerkannt sein.
In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen erhalten die Veranstalter die Anerkennung, während in den anderen 12 Bundesländern mit Bildungsurlaub die jeweiligen Kurse anerkannt werden.

Nicht alle Weiterbildungen sind in allen Bundesländern anerkennungsfähig: Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er den Bildungsurlaub auch genehmigt, wenn die Anerkennung nur in anderen Bundesländern vorliegt. Er muss das nicht, kann aber zustimmen – und viele Arbeitgeber sind inzwischen flexibel.

Da Anerkennungen befristet sind  – üblicherweise ein oder zwei Jahre – und mit Kosten für den Veranstalter verbunden sind, stellen die Bildungseinrichtungen der Handwerkskammer für Unterfranken gerne auf Ihren ausdrücklichen Wunsch einen Antrag für Ihren gebuchten Kurs. 
Dafür sollte bis zum Seminarbeginn noch genügend Zeit bleiben (bis zu 3 Monate Bearbeitungszeit bei der zuständigen Stelle der Länder).
Zögern Sie nicht die jeweiligen Ansprechpersonen des Kurses zu kontaktieren!

In welchen Bundesländern sind die Bildungseinrichtungen der Handwerkskammer für Unterfranken anerkannt?

In folgenden Bundesländer sind wir als Veranstalter bereits anerkannt: 

  • Baden-Württemberg
  • Nordrhein-Westfalen
  • Niedersachsen

In diesen Bundesländern haben wir eine Anerkennung als Veranstalter beantragt und warten noch auf den Bescheid:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland