Bezug von Arbeitslosengeld

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Bitte beachten Sie, dass eine Person nur dann die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erfüllt, wenn sie innerhalb der Rahmenfrist, das sind aktuell zwei Jahre (Stand Januar 2010) mindestens zwölf Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hat. Die Rahmenfrist beginnt zurückgerechnet ab dem Tag der Antragstellung auf Arbeitslosengeld.

Bitte beachten Sie dazu unbedingt die §§ 123, 127 und 147a des Sozialgesetzbuches und sprechen Sie rechtzeitig vor Kursbeginn mit der für Sie zuständigen Bundesagentur für Arbeit. Damit, falls Sie im Anschluss an Ihre Fortbildung kurzzeitig arbeitsuchend sind, Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld wahren.

online seit 29. Apr 2010, aktualisiert am 03. Jan 2012

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