Allgemeine Geschäftsbedingungen der Handwerkskammer für Unterfranken

Stand: Oktober 2011

1) Anmeldung, Vertragsabschluss

Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen (Kurse/Seminare) gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sie soll schriftlich auf einem besonderen Anmeldeformular erfolgen.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges bei dem Veranstalter berücksichtigt. Nach Eingang der Anmeldung des Teilnehmers wird diesem eine Anmeldebestätigung zugesandt. Die Anmeldebestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Anmeldung dar. Erst mit Zugang einer Einladung zu der Veranstaltung beim Teilnehmer kommt ein Vertrag verbindlich zustande. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.

 
2) Veranstalter, Rechtsträger

Veranstalter ist die jeweilige Bildungsstätte. Rechtsträger ist die Handwerkskammer für Unterfranken, vertreten durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer.


3) Absage von Veranstaltungen durch den Veranstalter, Änderungen der Lehrveranstaltungen

a) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen wegen zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall eines Dozenten, höherer Gewalt oder aus anderen wichtigen Gründen abzusagen sowie organisatorische und/oder inhaltliche Änderungen des Programms vorzunehmen. Der Veranstalter ist bemüht, Absagen oder notwendige Änderungen des Programms, insbesondere einen Dozentenwechsel, so schnell wie möglich mitzuteilen.

 b) Bei einer Absage der Veranstaltung vor deren Beginn, werden bereits bezahlte Gebühren voll zurückerstattet. Bei einer Absage der Veranstaltung nach deren Beginn werden die bereits bezahlten Gebühren anteilsmäßig zum Veranstaltungsfortschritt zurückgezahlt. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der eingetretene Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Veranstalters, dessen Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht.


4) Gebühren, Zahlungsbedingungen

a) Die Höhe der Gebühren und Veranstaltungspreise richtet sich nach der Gebührenordnung mit Gebührenverzeichnis in der zum Zeitpunkt der Einladung jeweils gültigen Fassung. Soweit in Programmheften und Prospekten die Höhe von Gebühren und Veranstaltungspreisen genannt sind, beruhen diese Angaben auf der zum Zeitpunkt der Drucklegung gültigen Gebührenordnung mit Gebührenverzeichnis. Diese Angaben sind nicht verbindlich, da spätere Änderungen der Gebührenordnung mit Gebührenverzeichnis nicht ausgeschlossen werden können.

 b) Die Gebühren sind ohne Abzug und unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. Agenturen für Arbeit, Meister-BAföG) bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zur Zahlung fällig.

Im Einzelfall können abweichende Zahlungsbedingungen (z.B. Ratenzahlungen) vereinbart werden. 

c) Sofern die Kosten für Material, Lehrmittel (Bücher, Skripte etc.) sowie für Tests und Prüfungen nicht im Leistungsumfang der Veranstaltung enthalten sind, werden diese gesondert berechnet.

 
5) Ausschluss von der Teilnahme

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer aus wichtigem Grund von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Als wichtiger Grund gelten insbesondere Zahlungsverzug, wiederholte Störung des Unterrichts, mutwillige Zerstörung oder Beschädigung der Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenstände, Missbrauch der EDV-Anlage des Veranstalters (z.B. ungenehmigtes Aufspielen von Fremdprogrammen, Abspeichern von Dateien mit pornografischem oder politisch radikalem Inhalt), Verstöße gegen Urheberrechte (Copyright) etc. Im Falle eines Ausschlusses, welcher ausschließlich vom Teilnehmer zu vertreten ist, richtet sich der finanzielle Anspruch des Veranstalters nach Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 
6) Widerrufsbelehrung

a) Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Handwerkskammer für Unterfranken, Rennweger Ring 3, 97070 Würzburg.

 b) Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. 

c) Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

 Ende der Widerrufsbelehrung

 
7) Rücktritt des Teilnehmers

a) Anstatt des Widerrufs kann ein angemeldeter Teilnehmer durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Rücktrittes ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter maßgebend. Bei einem Rücktritt bis spätestens vier Kalenderwochen vor Veranstaltungsbeginn werden 10 % des Veranstaltungspreises erhoben. Wird der Rücktritt danach bis zum 7. Tag vor Beginn der Veranstaltung erklärt, werden 60 % des Veranstaltungspreises fällig. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten ebenso wie bei Nichterscheinen zu der Veranstaltung.

 b) Dem Rücktretenden steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter im konkreten Fall keine oder niedrigere Aufwendungen bzw. kein oder ein geringerer Schaden entstanden sind.

 c) Für den Fall einer finanziellen Förderung eines Kurses gelten die der Förderung zugrunde liegenden Förderrichtlinien entsprechend.

 d) Wer an einzelnen Unterrichtseinheiten/Seminarstunden nicht teilnimmt, ist nicht berechtigt, das Entgelt zu mindern.

8) Kündigung des Teilnehmers

a) Jeder Teilnehmer kann den Vertrag zu jeder Zeit aus wichtigem Grund schriftlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt z. B. bei Einziehung zum Wehr- bzw. Zivildienst oder nicht nur vorübergehender Krankheit, die die Teilnahme unmöglich macht, vor. Ein Dozentenwechsel berechtigt den Teilnehmer nicht zur Kündigung aus wichtigem Grunde.

 b) Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung beim Veranstalter maßgebend. Erfolgt die Kündigung nach Veranstaltungsbeginn, werden die tatsächlich besuchten Unterrichtseinheiten/Seminarstunden anteilig berechnet.

9) Urheberrechte (Copyright)

Die verwendeten Unterrichtsmaterialien sowie Software unterliegen urheberrechtlichen Schutzrechten. Sämtliche Kursunterlagen oder Computersoftware dürfen nur zum Zwecke der Vertragserfüllung im Rahmen der Veranstaltung genutzt werden. Die Vervielfältigung, Änderung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit dem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis des Veranstalters erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen ist der Teilnehmer zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Weitergehende Ansprüche des jeweiligen Urhebers bzw. Lizenzgebers bleiben unberührt.

10) Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden der Teilnehmer, es sei denn, diese beruhen auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Veranstalters, dessen Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Der Teilnehmer ist insbesondere angehalten, für seine mitgebrachten Gegenstände (z.B. Garderobe, Fahrzeuge, Handys etc.) selbst Sorge zu tragen.

11) Datenerfassung

Die Teilnehmer erklären sich durch die Anmeldung mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung der erhobenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Lehrgangs- und Seminarabwicklung einverstanden.

12) Salvatorische Klausel

Sollte der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken aufweisen, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
 
 

online seit 11. Aug 2006, aktualisiert am 05. Jan 2012

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